Inhalt

Zu den Aufgaben der Liegenschaftsverwaltung einer Gemeinde, eines Landkreise oder eines Bezirks gehört die Verwaltung des bebauten und unbebauten kommunalen Grundbesitzes. Dazu zählen z. B. folgende Bereiche:

  • Bewirtschaftung der Liegenschaften
  • Verwaltung von unbebauten Grundstücken
  • Mietangelegenheiten
  • Pachtangelegenheiten
  • Erwerb und Verkauf von Grundstücken

Zu den Liegenschaften können z. B. Verwaltungsgebäude, Schulen, kulturelle Einrichtungen, Parkanlagen oder Seen gehören.