- Personalausweis; Pass
- Nicht-EU-Ausländer: Aufenthaltstitel, der die Ausübung der selbständigen Tätigkeit erlaubt
- Zuverlässigkeitsnachweis
Amtliches Führungs- oder Leumundszeugnis oder Auszug aus der Strafliste (Strafregister) des Heimatstaates oder einer gleichwertigen Urkunde und/oder ein Führungszeugnis für Behörden (§ 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz) und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150 Abs. 5 GewO).
Wenn aufgrund des bisherigen Aufenthalts anzunehmen ist, daß in den genannten Zeugnissen und Nachweisen gewerberechtliche bedeutsame Tatsachen nicht mehr bzw. noch nicht enthalten sind, kann auf Vorlage der ausländischen bzw. der deutschen Zeugnisse verzichtet werden.
- ggf. Pachtvertrag / Mietvertrag oder Eigentumsnachweis über Räume
- ggf. Grundriss- und Lagepläne, Baugenehmigung
- Unterlagen für Schaustellung von Personen bei eingetragenen Firmen oder Gesellschaften des bürgerlichen Rechts
bei eingetragenen Firmen Handelsregisterauszug oder vergleichbare Eintragungsunterlagen aus dem Ausland (mit deutscher Übersetzung) bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts Gesellschaftsvertrag - bei Bevollmächtigung: eine schriftliche Vollmacht und Ausweis des Vollmachtgebers sowie des Bevollmächtigten
-
Landratsamt Neuburg Schrobenhausen
Hauptgebäude
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86633 Neuburg a. d. Donau
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- Hinweis: Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 128601147 (gem. § 27a Umsatzsteuergesetz)
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