- In dem Antrag müssen der beabsichtigte Fahrtweg und mindestens folgende tatsächliche technische Daten angegeben sein:
- Länge, Breite, Höhe,
- tatsächliche Gesamtmasse, tatsächliche Achslasten,
- Anzahl der Achsen, Achsabstände, Anzahl der Räder je Achse,
- Art und Bezeichnung der Ladung und Angaben zur Unteilbarkeit der Ladung, Abmessungen und Gewicht der Ladung,
- bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Transports,
- amtliche Kennzeichen und Fahrzeugidentifikationsnummern von Zugfahrzeugen und Anhängern sowie Einzelfahrzeugen.
Die Angaben zum Achsbild sind entbehrlich, wenn die Gesamtmasse, Achslasten und Achsabstände nach § 34 StVZO nicht überschritten sind.
- Anlagen und Anhänge sind nur beizufügen, wenn sie für die Prüfung des Antrages erforderlich sind.
- Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO
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Landratsamt Neuburg Schrobenhausen
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- Hinweis: Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE 128601147 (gem. § 27a Umsatzsteuergesetz)
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