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Der Staat, zahlreiche Gemeinden und Gemeindeverbände sowie viele sonstige öffentliche oder private Einrichtungen fördern Maßnahmen zur Erhaltung von Denkmälern durch Zuschüsse oder teilweise auch durch Darlehen. Die Fördermöglichkeiten sind sehr vielfältig. Wenn Sie sich für eine solche Förderung interessieren, sollten Sie sich frühzeitig durch Ihre Untere Denkmalschutzbehörde (Landkreise, kreisfreie Gemeinden und Große Kreisstädte) und/ oder das Landesamt für Denkmalpflege beraten lassen. Das Landesamt hält auch kostenloses Informationsmaterial bereit, das Sie gern abrufen können.

Bei den Behörden der staatlichen Denkmalpflege können neben Zuschüssen und/oder Darlehen aus dem Entschädigungsfonds nach dem Bayerischen Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) auch Zuschüsse des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege (siehe Leistung "Denkmalschutz; Beantragung eines Zuschusses des Landesamts für Denkmalpflege" unter "Verwandte Themen") beantragt werden.

Neben Zuschüssen und Darlehen können Sie häufig auch Steuervergünstigungen in Anspruch nehmen, die auf Denkmaleigentümer zugeschnitten sind. 

Steuervorteile nach dem Einkommensteuergesetz (EStG): Diese - indirekte - Förderung kann für einen Großteil der Erhaltungsmaßnahmen gewährt werden. Eine Bescheinigung zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt stellt in der Regel das Landesamt für Denkmalpflege aus (siehe Leistung "Denkmalschutz; Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke" unter "Verwandte Themen").