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Baumschutz und Naturdenkmale

Die Kreisfachberatung im Landratsamt ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Baumschutz und Baumpflege. Sie steht privaten und öffentlichen Baum-Eigentümern beim fachgerechten Umgang mit Bäumen beratend zur Seite. Außerdem unterstützt sie die Untere Naturschutzbehörde bei der Überwachung und Kontrolle der Baum-Naturdenkmale im Landkreis zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit der Bäume.

Baumschutz und Baumpflege

Normen und Richtlinien

Zum Thema Baumschutz und Baumpflege sind zwei wichtige Normen und Regelwerke entwickelt worden, die bei Baumpflegemaßnahmen oder im Falle von baulichen Maßnahmen im Umfeld von Bäumen zu beachten sind.

ZTV-Baumpflege
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege, 2017

DIN 18920
Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen, 2014

Baumpflege und Artenschutz

Grundsätzlich gilt gemäß § 39 Bundesnaturschutzgesetz und Art. 16 Bayerisches Naturschutzgesetz ein Schnittverbot für Bäume und Sträucher von 1. März bis 30. September.

Demnach sind in diesem Zeitraum Fällungen und stärkere Rückschnitte nur mit Genehmigung zulässig. Im Hausgartenbereich sind unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen möglich. Entsprechende Informationen hierzu finden Sie in unserem Merkblatt Gesetzliche Regelungen zum Gehölzschnitt.

Baumschutzverordnungen

Gemeinden und Städte können eigene Baumschutzverordnungen erlassen und Baumschutz-Bestimmungen in Ortsgestaltungssatzungen oder Bebauungspläne aufnehmen. Auskünfte hierzu erteilen die jeweiligen kommunalen Verwaltungen.

Baum- Naturdenkmale - Gesetzlich geschützt

Nach § 28 Bundesnaturschutzgesetz sind Naturdenkmäler rechtsverbindlich festgesetzte Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart und Schönheit erforderlich ist.

Naturdenkmale im Landkreis

Derzeit sind im Landkreis Neuburg-Schrobenhausen gut 120 ausgewiesene Naturdenkmale zu finden, von denen etwa 90 als Einzelschöpfungen und 30 als Flächenhafte Naturdenkmale festgesetzt sind.