Inhalt

Schwangerenberatung Gesundheitsamt

  • Gesundheitsförderung, Gutachterwesen

    Müller Gnadenegg-Weg 1
    86633 Neuburg a.d.Donau

    Nachricht schreibenKarte anzeigenVisitenkarte exportieren

  • Schwangerenberatung

    Die Beratung erfolgt nach § 219 StGB in Verbindung mit §§ 5 und 6 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) vom 21.08.1995:
    "Die nach § 219 des Strafgesetzbuches notwendige Beratung ist ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus. Die Beratung soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Die Schwangerschaftskonfliktberatung dient dem Schutz des ungeborenen Lebens." (§ 5 Abs. 1 SchKG)

    Termine täglich von 9:00 - 12:00 Uhr, telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

    Zuständig für 1 Dienstleistung