Zivilprozess vor dem Landgericht; Informationen zur 1. Instanz
Kurzbeschreibung
In bestimmten erstinstanzlichen Zivilrechtsstreitigkeiten können Sie Landgerichte anrufen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 04.12.2025
Stand: 04.12.2025