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Zivilprozess vor dem Landgericht; Informationen zur 1. Instanz

Kurzbeschreibung

In bestimmten erstinstanzlichen Zivilrechtsstreitigkeiten können Sie Landgerichte anrufen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 04.12.2025