Inhalt

Zahnarzt/Zahnärztin; Abgabe der Erklärung zum Verzicht auf die erteilte Approbation

Kurzbeschreibung

Sie können auf die Approbation durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichten.

Beschreibung

Wenn Sie den zahnärztlichen Heilberuf nicht mehr ausüben und Sie auch Ihre Berufsbezeichnung nicht mehr führen möchten, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre Approbation als Zahnarzt/Zahnärztin zu verzichten.

Damit endet auch die Pflichtmitgliedschaft bei der Bayerischen Landeszahnärztekammer.

Voraussetzungen

Die berufliche Tätigkeit muss zuletzt in Bayern ausgeübt worden sein.

Verfahrensablauf

Sie übermitteln Ihre Approbationsurkunde im Original sowie das ausgefüllte Formular (siehe "Formulare") an die zuständige Regierung.

Die Regierung von Oberbayern ist zuständig für die Regierungsbezirke Oberbayern, Niederbayern, Oberpfalz und Schwaben; die Regierung von Unterfranken ist zuständig für die Regierungsbezirke Ober-, Mittel- und Unterfranken.

Erforderliche Unterlagen

Approbationsurkunde im Original

Formulare

Rechtsgrundlagen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 08.08.2023

Fristen

keine

Kosten

keine