Whistleblowermeldung; Übermittlung eines Hinweises bei Verstößen gegen das Geldwäschegesetz durch Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen
Kurzbeschreibung
Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz durch Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen haben, können Sie dies der zuständigen Regierung mitteilen.
Online-Verfahren
- Whistleblowermeldung Spielbanken
Sie können Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz in einer Spielbank online mitteilen. - Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern):
- Whistleblowermeldung Glücksspiel
Sie können Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz durch Veranstalter und Vermittler von Glücksspielen online mitteilen.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 04.04.2025
Stand: 04.04.2025