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Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune

Kurzbeschreibung

Gemeinden, Landkreise und Bezirke können für Amtshandlungen Kosten erheben.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 25.07.2022