Verwaltungskosten; Kostenerhebung in der Kommune
Kurzbeschreibung
Gemeinden, Landkreise und Bezirke können für Amtshandlungen Kosten erheben.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 25.07.2022
Stand: 25.07.2022