Vereinsregister; Anmeldung der Eintragung
Kurzbeschreibung
Die Eintragung ins Vereinsregister muss beim zuständigen Registergericht angemeldet werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 29.10.2024
Stand: 29.10.2024