Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit
Kurzbeschreibung
Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.
Beschreibung
Auskünfte hierzu erteilt das Bayerische Landesamt für Steuern.
Weiterführende Links
- Bundeszentralamt für Steuern
Allgemeine steuerliche Informationen in mehreren Sprachen. - Steuerinfos des Bayerischen Landesamts für Steuern
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 30.06.2024
Stand: 30.06.2024