Inhalt

Steuern; Informationen bei grenzüberschreitender Tätigkeit

Kurzbeschreibung

Für Dienstleister, die ohne Niederlassung in Deutschland grenzüberschreitend tätig werden, gibt es diverse Sonderzuständigkeiten und Sonderregelungen je nach Steuerpflicht, Tätigkeit oder Steuerart.

Beschreibung

Auskünfte hierzu erteilt das Bayerische Landesamt für Steuern.

Weiterführende Links

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 20.02.2024