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Steuerberater/Steuerberaterin; Beantragung der Bestellung einer allgemeinen Vertretung bei längerfristiger Verhinderung

Kurzbeschreibung

Wenn Sie als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r längerfristig verhindert sind und Ihren nicht Beruf ausüben können, müssen Sie die Bestellung eines allgemeinen Vertreters/einer allgemeinen Vertreterin beantragen.

Beschreibung

Wer als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat verhindert ist, seinen Beruf auszuüben, muss eine/-n allgemeine/-n Vertreter/-in bestellen und der zuständigen Steuerberaterkammer unverzüglich anzeigen.

Alternativ kann die Steuerberaterkammer auf Antrag eine/-n Vertreter/-in bestellen, falls in Ausnahmefällen eine Benennung eines Vertreters nicht möglich ist. 

Voraussetzungen

Sie können länger als einen Monat Ihren Beruf als Steuerberater/-in bzw. Steuerbevollmächtigte/-r nicht ausüben.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Bestellung eines/einer Vertreters/Vertreterin bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

Fristen

keine

Online-Verfahren

Bestellung allgemeiner Vertreter gem. § 69 StBerG (längerfristige Verhinderung) - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Hier können Sie die Bestellung mitteilen bzw. die Bestellung einer Vertretung beantragen.

Kosten

Es fallen Gebühren nach der Steuerberatervergütungsverordnung an.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Klage vor dem Finanzgericht

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 18.07.2024