Staatswappen; Beantragung der Genehmigung zur Führung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Das große und das kleine bayerischen Staatswappen dürfen Sie ohne Genehmigung zu künstlerischen, kunstgewerblichen oder wissenschaftlichen Zwecken verwenden. Die Wappen können auch für Unterrichtszwecke und im Rahmen der staatsbürgerlichen Bildung verwendet werden. Eine Genehmigung für andere Zwecke kann nur in besonders begründeten Ausnahmefällen erteilt werden.
Über Anträge auf Genehmigung zur Führung des Wappens entscheidet die Regierung von Oberfranken. Die Anträge sind formlos zu stellen.
Formulare
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 05.01.2024