Sachverständige und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr; Beantragung einer Ausnahmeregelung für Bewerber
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Ausnahmen können gewährt werden von der Voraussetzung der praktischen Tätigkeit als Ingenieur und des Universitäts-, Hochschul-, Fachhochschul- oder Ingenieurschulabschlusses (§ 2 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 2 Kraftfahrsachverständigengesetz (KfSachvG) sowie von der Ableistung einer sechsmonatigen Ausbildung in einer Technischen Prüfstelle (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 KfSachvG).
Voraussetzungen
Für die Erteilung einer Ausnahme hinsichtlich eines abweichenden Studiengangs ist eine positive ABIS-Bewertung mit dem Antrag vorzulegen (ABIS = Anwendung zur Bewertung von Ingenieur-Studienabschlüssen).
Für die Erteilung einer Ausnahme hinsichtlich der praktischen Tätigkeit bzw. der Verkürzung der sechsmonatigen Ausbildung sind dem Antrag eine ausführliche Begründung des Ausnahmegrunds, ein Arbeitszeugnis/Dienstzeugnis bzw. weitere geeignete Unterlagen beizulegen, um eine Verkürzung der Zeiten begründen zu können.
Es handelt sich jeweils um eine Einzelfallprüfung.
Verfahrensablauf
Erforderliche Unterlagen
- Ausbildungsnachweise
- Arbeits-/Dienstzeugnis
- Begründung des Ausnahmeantrags
Kosten
Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 08.05.2024