Rundfunkbeitrag; Mitteilung einer Änderung durch ein Unternehmen oder eine Institution
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte und für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl aller Beschäftigen zahlen. Hierzu ist die die Anmeldung bei der zuständigen Stelle notwendig.
Ändern sich diese Angaben, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.
Voraussetzungen
- Sie sind Inhaber einer Betriebsstätte oder haben beitragspflichtige Kraftfahrzeuge.
Verfahrensablauf
Fristen
Online-Verfahren
Sie sind mit der Firma umgezogen, haben eine neue Bankverbindung oder möchten bequem am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen? Sie benötigen dazu nur Ihre Beitragsnummer.
Formulare
Sie möchten die Anzahl der Kraftfahrzeuge, sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, Hotel- und Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen ändern? Verwenden Sie bitte dieses Formular.
Kosten
Für die Änderung der Daten fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Redaktionell verantwortlich
Stand: 11.11.2025