Rundfunkbeitrag; Abmeldung einer Wohnung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.
Voraussetzungen
Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn
- Sie zu einem anderen Beitragszahler ziehen,
- der Beitragszahler verstorben ist,
- Sie dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung ziehen/gezogen sind und vollstationär betreut/gepflegt werden,
- Sie dauerhaft ins Ausland ziehen,
- Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben,
- sonstige Gründe zutreffen.
Verfahrensablauf
Die Abmeldung können Sie online oder schriftlich übermitteln.
Sie benötigen für die Abmeldung Ihre Beitragsnummer.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- wenn der Beitragszahler verstorben ist: Nachweis z. B. Sterbeurkunde
- wenn Sie dauerhaft ins Ausland ziehen: Bescheinigung über Ihre Abmeldung beim Einwohnermeldeamt
- wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben: Nachweis z. B. Meldebescheinigung
Online-Verfahren
Sie können Ihre Wohnung unter bestimmten Voraussetzungen abmelden. Nutzen Sie das Online-Formular und wählen den auf Sie zutreffenden Grund aus. Entsprechende Nachweise können Sie als Dateianhänge senden. Sie benötigen für die Abmeldung Ihre Beitragsnummer.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 11.11.2025