Rechtsanwaltschaft; Beantragung der Zulassung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Der Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist an die Rechtsanwaltskammer zu richten, in deren Bezirk die Zulassung erstrebt wird. Nach erfolgter Zulassung muss im Bezirk dieser Rechtsanwaltskammer eine Kanzlei eingerichtet und unterhalten werden.
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde (§ 12 Abs. 1 BRAO). Die Urkunde darf erst ausgehändigt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber vereidigt ist und den Abschluss der Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen oder eine vorläufige Deckungszusage vorgelegt hat (§ 12 Abs. 2 BRAO).
Mit der Zulassung wird der Rechtsanwalt Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer und darf die Tätigkeit unter der deutschen Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausüben (§ 12 Abs. 3 und 4 BRAO).
Gleichzeitig mit der Zulassung entsteht die Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk. Die Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung setzt sich automatisch mit den neuen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer in Verbindung und übermittelt auch die erforderlichen Antragsvordrucke für die Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für die Nachversicherung zum Versorgungswerk für die Zeit des Referendardienstes.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist der Erwerb der Befähigung zum Richteramt nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes oder die Erfüllung der Eingliederungsvoraussetzungen nach den §§ 11 ff. des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) oder eine Bescheinigung des Prüfungsamtes nach § 16a Absatz 5 EuRAG, dass eine gleichwertige Berufsqualifikation besteht.
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular „Rechtsanwaltszulassung“
- Foto
- Lebenslauf
- beglaubigtes Prüfungszeugnis
(Beglaubigte Ablichtung der Examensurkunde über den Erwerb der Befähigung zum Richteramt nach § 5 des Deutschen Richtergesetzes (Zweites Juristisches Staatsexamen) bzw. des Zeugnisses über das Bestehen der Eignungsprüfung oder über eine anderweitige Zulassungsvoraussetzung nach § 4 BRAO. Die Beglaubigung muss durch einen Notar oder eine siegelführende Behörde vorgenommen worden sein. Für das Zulassungsverfahren kann die Beglaubigung auch durch die Rechtsanwaltskammer selbst erstellt werden.) - Nachweis über den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung
(Während der Dauer der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft muss ununterbrochen eine Berufshaftpflichtversicherung bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherungsunternehmen unterhalten werden. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro für den einzelnen Schadensfall. Die Leistungen des Versicherers für alle innerhalb eines Versicherungsjahres verursachten Schäden können auf den vierfachen Betrag der Mindestversicherungssumme begrenzt werden (§ 51 BRAO ).
Formulare
- Regionale Ergänzungen (Redaktionell verantwortlich: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München):
- Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in der Rechtsanwaltskammer München
gilt sowohl für die Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt als auch für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - Antrag auf Zulassung als (niedergelassener) Rechtsanwalt - Merkblatt
Gilt sowohl für die Zulassung als niedergelassener Rechtsanwalt als auch für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - Merkblatt
- Antrag auf Zulassung zur Syndikusrechtsanwaltschaft - Tätigkeitsbeschreibung
- Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - Formulierungsvorschlag für eine Ergänzungsabrede zum Arbeitsvertrag betreffend die fachliche Unabhängigkeit der Berufsausübung als Syndikusrechtsanwalt
- Antrag auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt - Antrag auf Feststellung keine wesentliche Änderung der Tätigkeit
Kosten
Die Zulassungsgebühr beträgt 250 bis 260 Euro. Daneben fällt ein von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer festgelegter Kammerbeitrag (etwa 200 bis 340 Euro jährlich) an.
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
- Bayerische Rechtsanwalts- und Steuerberaterversorgung
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München):
- Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Verwandte Themen
- Berufsausübungsgesellschaft; Beantragung der Zulassung durch Rechtsanwälte
- Rechtsanwaltskammer; Beantragung der Aufnahme als europäische/-r Rechtsanwalt/Rechtsanwältin
- Dienstleistende Europäische Rechtsanwälte; Informationen zur vorübergehenden Berufsausübung
- Rechtsanwaltschaft; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit einer Berufsqualifikation
Redaktionell verantwortlich
Stand: 18.07.2023