Inhalt

Rebsorten; Beantragung der Klassifizierung

Kurzbeschreibung

Für jede Verwaltungseinheit in der Europäischen Union, in der Weinbau betrieben wird, ist eine Rebsortenklassifizierung vorzunehmen. Nur die in dieser Liste enthaltenen Rebsorten dürfen zur Weinerzeugung angebaut werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal)
Stand: 08.10.2025