Rebsorten; Beantragung der Klassifizierung
Kurzbeschreibung
Für jede Verwaltungseinheit in der Europäischen Union, in der Weinbau betrieben wird, ist eine Rebsortenklassifizierung vorzunehmen. Nur die in dieser Liste enthaltenen Rebsorten dürfen zur Weinerzeugung angebaut werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal)
Stand: 08.10.2025
Stand: 08.10.2025