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Praxistreuhänder/Praxistreuhänderin; Beantragung der Bestellung

Kurzbeschreibung

Erben können für die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters / einer verstorbenen Steuerberaterin die Bestellung eines Praxistreuhänders / einer Praxistreuhänderin beantragen.

Beschreibung

Soll die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters / einer verstorbenen Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigten auf eine bestimmte Person übertragen werden, die im Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt ist, so kann auf Antrag der Erben die zuständige Steuerberaterkammer für einen Zeitraum bis zu drei Jahren einen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten zum Treuhänder bestellen. In Ausnahmefällen kann der Zeitraum um ein weiteres Jahr verlängert werden.

Voraussetzungen

Die Person auf die die Praxis eines verstorbenen Steuerberaters / einer verstorbenen Steuerberaterin oder Steuerbevollmächtigten übertragen werden soll, ist zum Zeitpunkt des Todes des verstorbenen Berufsangehörigen noch nicht zur Hilfeleistung in Steuersachen befugt.

Verfahrensablauf

Die Bestellung eines Praxistreuhänders/einer Praxistreuhänderin ist von den Erben schriftlich oder online bei der zuständigen Steuerberaterkammer zu beantragen.

Nach Eingang des Antrags wird dieser geprüft und im Anschluss ein Bescheid erlassen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Nachweis über die Erbenstellung

Online-Verfahren

Bestellung eines/r Praxistreuhänder/in - Antragsportal der Steuerberaterkammern

Die Bestellung eines Praxistreuhänders/einer Praxistreuhänderin kann online beantragt werden.

Kosten

Für die Bearbeitung des Antrags werden Gebühren fällig, deren Höhe je nach zuständiger Steuerberaterkammer unterschiedlich ist.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

verwaltungsgerichtliche Klage

Redaktionell verantwortlich

Steuerberaterkammer Nürnberg (siehe BayernPortal)
Stand: 24.01.2025