Partnerschaftsregister; Einsicht
Kurzbeschreibung
Das Partnerschaftsregister ist öffentlich. Die Einsicht in das vom Registergericht geführte Partnerschaftsregister und der eingereichten Schriftstücke ist jedem zu Informationszwecken gestattet.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 19.08.2024
Stand: 19.08.2024