Inhalt

Partnerschaftsregister; Einsicht

Kurzbeschreibung

Das Partnerschaftsregister ist öffentlich. Die Einsicht in das vom Registergericht geführte Partnerschaftsregister und der eingereichten Schriftstücke ist jedem zu Informationszwecken gestattet.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 19.08.2024