Inhalt

Naturschutzgebiet; Beantragung einer Befreiung von einem Verbot

Kurzbeschreibung

Von den Verboten einer Naturschutzgebietsverordnung kann auf Antrag Befreiung gewährt werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 20.10.2023