Naturschutzgebiet; Beantragung einer Befreiung von einem Verbot
Kurzbeschreibung
Von den Verboten einer Naturschutzgebietsverordnung kann auf Antrag Befreiung gewährt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 20.10.2023
Stand: 20.10.2023