Markt; Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Kurzbeschreibung
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Verfahrensablauf
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Große Kreisstadt Neuburg a.d.Donau):
- Antrag auf Zuweisung eines Standplatzes
Hier können Sie die Zuweisung eines Standplatzes beantragen.
Rechtsgrundlagen
- Marktsatzung
- § 70 Gewerbeordnung (GewO)
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 23.01.2024