Luftfahrzeugrolle; Beantragung einer Auskunft
Kurzbeschreibung
Wenn Sie Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle möchten, können Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen beantragen.
Beschreibung
Indem Sie Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle beantragen, können Sie Informationen zu bestimmten Luftfahrzeugen erhalten.
Als nicht-öffentliche Stelle müssen Sie Ihr Interesse an den gewünschten Daten begründen und mit zutreffenden Unterlagen nachweisen.
In der Luftfahrzeugrolle werden folgende Daten gespeichert:
- Art und Muster des Luftfahrzeugs sowie Werknummer der Zelle,
- Staatszugehörigkeits und Eintragungszeichen des Luftfahrzeugs,
- Nummer des Blattes des Luftfahrzeugregisters,
- soweit erforderlich, Bezeichnung des Registerblattes des Registers für Pfandrechte an Luftfahrzeugen,
-
Name und die Anschrift des Eigentümers oder der Eigentümerin
- bei natürlichen Personen: Name, Vorname und Anschrift,
- bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts: Firmenname und Anschrift,
-
zusätzlich bei mehreren Eigentümern oder Eigentümerinnen:
- Anteile der Berechtigten in Bruchteilen oder das für die Gemeinschaft maßgebende Rechtsverhältnis
- einen von den Berechtigten bevollmächtigten Vertreter oder eine Vertreterin,
-
unter besonderen Umständen können auch Name und Wohnsitz oder Sitz des Luftfahrzeughalters oder der -halterin gespeichert sein, wenn ein ausländischer Eigentümer oder eine Eigentümerin Folgendes zutrifft:
- Vermieter oder Vermieterin des Luftfahrzeugs über eine Zeitspanne von mehr als 6 Monaten oder
- Sicherungs- oder Vorbehaltseigentümer oder -eigentümerin
- regelmäßiger Standort des Luftfahrzeugs,
- Angabe seines Verwendungszwecks,
- Angaben über Muster von Triebwerk oder Propeller, Ausrüstung und Notausrüstung sowie über durchgeführte Nachprüfungen des Luftfahrzeugs,
- Angaben über den Schallschutz,
- Angaben über die Haftpflichtversicherung,
- Name und Anschrift des Halters oder der Halterin, wenn diese Person nicht zugleich Eigentümer oder Eigentümerin.
Zudem ist eine Identifikation des Luftfahrzeuges erforderlich, zu dem Auskünfte erteilt werden sollen.
Voraussetzungen
- Sie sind eine natürliche oder juristische Person.
Sie haben dann die Möglichkeit, eine Auskunft aus der Luftfahrzeugrolle zu beantragen, wenn Sie die Daten benötigen zur
- Geltendmachung,
- Sicherung,
- Vollstreckung,
- Befriedigung oder
- Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit dem Luftverkehr
oder zur
- Erhebung einer Privatklage wegen im Luftverkehr begangener Verstöße
Sie können den Antrag auch in Vertretung stellen.
Verfahrensablauf
Um Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle zu erhalten, gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus.
- Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
- Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Nachdem Sie die Gebühren bezahlt haben, können Sie die Auskünfte aus der Luftfahrzeugrolle abrufen.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
Unterlagen, die erforderlich sind:
- Nachweise, mit denen Sie die Antragsberechtigung belegen können
Unterlagen, die für Privatpersonen, Einzelunternehme oder Einzelunternehmerinnen oder Organisationen, die ihren Wohnsitz, beziehungsweise ihren Sitz nicht in Deutschland haben, erforderlich sind:
- Zustellungs- und Empfangsbevollmächtigung
Unterlagen, die für die Vertretung von Privatpersonen oder Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerinnen oder die Antragstellung oder Vertretung für Firmen, Vereine, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) erforderlich sind:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung für Ihre Organisation
Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.
Online-Verfahren
Im Bundesportal finden Sie Informationen zu Verwaltungsleistungen von Bund, Ländern und Kommunen. Hierüber können Sie Behördengänge direkt online erledigen.
Kosten
Zahlungsweise: giropay
Sie erhalten einen Bescheid mit QR-Code zur Bezahlung.
Gebühr: 40 EUR
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
- Widerspruch
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 17.07.2024