Liste der Beratenden Ingenieure; Beantragung der Löschung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Eintragung in der Liste der Beratenden Ingenieure kann auf Antrag gelöscht werden. Mit der Löschung endet die Pflichtmitgliedschaft.
Voraussetzungen
Sie sind in der Liste der Beratenden Ingenieure eingetragen.
Verfahrensablauf
Hinweise
Eine Löschung kann auch von Amts wegen erfolgen bei:
- Tod der eingetragenen Person,
- rechtskräftige Erkennung auf Löschung in einem berufsgerichtlichen Verfahren
- dauerhafte Aufgabe von Wohnsitz, Niederlassung oder überwiegender berufliche Beschäftigung in Bayern
Fristen
Anträge auf Löschung aus der Liste der Beratenden Ingenieure sind nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Halbjahres möglich.
Erforderliche Unterlagen
Formulare
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Weiterführende Links
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 29.10.2024