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Körperverletzung; Anzeigenerstattung durch Zeugen

Kurzbeschreibung

Wenn Sie sehen, wie ein anderer geschlagen, getreten oder sonst körperlich misshandelt wird, verständigen Sie sofort über Notruf 110 die Polizei.

Beschreibung

Teilen Sie möglichst genau mit, wo der Vorfall gerade stattfindet und wie viele Personen beteiligt sind.

Nennen Sie der Polizei auch ihren Namen und stellen Sie sich als Zeuge zur Verfügung.

Liegt der Vorfall schon längere Zeit zurück? Teilen Sie Ihre Wahrnehmungen bei der Anzeigenerstattung der nächsten Polizeidienststelle mit.

Fristen

In bestimmten Fällen wird die Körperverletzung nur auf Antrag verfolgt. Diese Frist verstreicht 3 Monate nach dem Vorfall.

Erforderliche Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass

Kosten

kostenloser Notruf 110;
kostenlose Anzeigenerstattung

Rechtsgrundlagen

§§ 223 ff Strafgesetzbuch (StGB)
Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung)

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 09.07.2024