Königlich privilegierte Schützengesellschaften; Beantragung einer Satzungsgenehmigung
Kurzbeschreibung
Will eine königlich privilegierte Schützengesellschaft ihre Vereinssatzung ändern oder insgesamt neu fassen, so braucht sie hierzu eine staatliche Genehmigung.
Weiterführende Links
- Mustersatzung für Privilegierte Schützengesellschaften in Bayern
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Schwaben):
- Liste königlich privilegierte Schützengesellschaften
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 11.07.2024
Stand: 11.07.2024