Hochschule; Beantragung einer Beschäftigungsgenehmigung für hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer an nichtstaatlichen Hochschulen
Kurzbeschreibung
Die Beschäftigung von hauptberuflichen Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern an nichtstaatlichen Hochschulen bedarf der Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst.
Beschreibung
Hauptberufliche Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer dürfen an einer nichtstaatlichen Hochschule nur dann tätig werden, wenn ihnen vor Aufnahme der Lehrtätigkeit eine Beschäftigungsgenehmigung erteilt wurde. Die Genehmigung kann vom Träger oder vom Leiter/Leiterin der Hochschule beantragt werden.
Voraussetzungen
Fristen
Kosten
Rechtsgrundlagen
Rechtsbehelf
Redaktionell verantwortlich
Stand: 30.09.2025