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Handwerkskarte; Erhalt

Kurzbeschreibung

Die Handwerkskammer stellt bei Eintragung in die Handwerksrolle eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. 

    Beschreibung

    Über die Eintragung in die Handwerksrolle hat die Handwerkskammer eine Bescheinigung auszustellen (Handwerkskarte).

    In die Handwerkskarte sind getragen:

    • der Name und die Anschrift des Inhabers/der Inhaberin eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks,
    • der Betriebssitz,
    • das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk und
    • bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie
    • der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle.

    Mit der Handwerkskarte können Sie sich als eingetragener Handwerksbetrieb legitimieren.

    Voraussetzungen

    Die Ausstellung der Handwerkskarte setzt die Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Das bedeutet, dass Sie - oder eine von Ihnen beschäftigte Betriebsleiteleitung - über die persönlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle verfügen.

    Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin bei der zuständigen Handwerkskammer. Weiterführende Informationen zur Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle finden Sie unter "Verwandte Themen".

    Verfahrensablauf

    Sie erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung in die Handwerksrolle die Handwerkskarte. Sie müssen die Handwerkskarte nicht beantragen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

    Rechtsgrundlagen

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.

    Verwandte Themen

    Redaktionell verantwortlich

    Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
    Stand: 17.01.2024