Handwerksbetrieb; Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers
Kurzbeschreibung
Die Fortführung eines Handwerksbetriebs nach dem Tod des Inhabers muss beantragt werden.
Beschreibung
Nach dem Tod des Inhabers eines Betriebs dürfen der Ehegatte, der Lebenspartner, der Erbe, der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen.
Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter bestellt wird.
Voraussetzungen
Verfahrensablauf
Fristen
Online Verfahren
- Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Handwerkskammer für München und Oberbayern):
- Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers
Nach dem Tod des Inhabers eines Betriebs können der Ehegatte, der Lebenspartner, der Erbe, der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger die Fortführung des Betriebs online beantragen.
Rechtsgrundlagen
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Redaktionell verantwortlich
Stand: 24.02.2023