Inhalt

Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS); Vollzug von Einstellungen im Beamtenverhältnis

Kurzbeschreibung

Für den Vollzug von Einstellungen von Lehrern an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne Fachoberschule und Berufsoberschulen) sind die Regierungen zuständig.

Beschreibung

Der konkrete Einstellungsvollzug (z. B. Ernennungen, Ausstellung von Urkunden, Durchführung) obliegt den Regierungen.

Vor einer Einstellung in den bayerischen Schuldienst, insbesondere als Beamtin / Beamter, ist eine Überprüfung der gesundheitlichen Eignung vorzunehmen.

Eine Einstellung erfolgt nur zu Beginn des neuen Schuljahres.


Regionale Ergänzung (Redaktionell verantwortlich: Regierung von Oberbayern):

Zusätzlich zu den u.g. Formularen sind für die Einstellung bei der Regierung von Oberbayern die nachfolgend genannten Formulare erforderlich:

  • Datenschutzhinweise im Rahmen einer Einstellung und Beschäftigung
  • Einwilligung im Rahmen eines Einstellungsverfahrens

Formulare

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 19.04.2024