Gentechnikwegweiser; Informationen
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Gentechnische Arbeiten (außer Freisetzungen) dürfen nur in gentechnischen Anlagen durchgeführt werden. Das Gentechnikrecht sieht Anzeige-, Anmelde- und Genehmigungsverfahren vor. Der Wegweiser des LGL erklärt Ihnen, wie Sie vorgehen müssen, wenn Sie gentechnisch arbeiten wollen (siehe "Weiterführende Links").
Weiterführende Links
Informationen des Bayerischen Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Redaktionell verantwortlich
Stand: 17.04.2024