Inhalt

Gemeindeentwicklungskonzepte; Beantragung einer Förderung

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern stärkt ländliche Gemeinden als zukunftsfähige, attraktive und vitale Lebensräume durch die Förderung ganzheitlicher Konzepte für deren zukünftige Entwicklung.

Beschreibung

Zweck

Mit der Gemeindeentwicklung unterstützt die Verwaltung für Ländliche Entwicklung die Verbesserung der Standortqualität und der Lebensverhältnisse in den Gemeinden und stärkt damit die ländlichen Räume insgesamt. Eine erfolgreiche und nachhaltige Gemeindeentwicklung aktiviert die Eigenkräfte, stärkt die vorhandenen Potenziale und bindet die Bürger in Beteiligungsprozesse ein. Auf der Grundlage eines ermittelten Handlungsbedarfs in allen Dörfern der Gemeinde werden die Maßnahmen nach Dringlichkeit sowie nach den zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde und des Amtes für Ländliche Entwicklung festgelegt.

Gegenstand

Gefördert wird die Erarbeitung eines ganzheitlichen Konzepts für die zukünftige Entwicklung einer Gemeinde.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Städte.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden Kosten für die Konzepterstellung.

Art und Höhe

Die Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).

Der Fördersatz beträgt je nach Projekt und Finanzkraft der Gemeinde bis zu 75 %, maximal 50.000,00 Euro der zuwendungsfähigen Kosten.

Verfahrensablauf

Antragstellung

Der Förderantrag ist beim örtlich zuständigen Amt für Ländliche Entwicklung einzureichen.

Bewilligung

Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

Das zuständige Amt für Ländliche Entwicklung prüft den Antrag und bewilligt die Förderung. Die Dauer ist abhängig von der Größe und Schwierigkeit des Gemeindegebietes.

Formulare

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 12.03.2024