Gastgeberverzeichnis; Bereitstellung durch den Landkreis
Landkreise können ein Verzeichnis eingetragener Gastgeber mit Unterkünften und deren Ausstattungsmerkmalen veröffentlichen.
Beschreibung
Das Gastgeberverzeichnis (auch Gastgeberkatalog oder Unterkunftsverzeichnis genannt) kann auf Papier, CD-ROM oder im Internet zur Verfügung gestellt werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 14.12.2022
Stand: 14.12.2022