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Fachschule; Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für die Aufnahme von Härtefällen

Kurzbeschreibung

Die Voraussetzungen zur Aufnahme an Fachschulen sind in der Fachschulordnung geregelt. Sollten die Voraussetzungen nicht vorliegen, so kann die Schulaufsichtsbehörde in Härtefällen Ausnahmen für die Aufnahme in zweijährige Fachschulen genehmigen.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 15.09.2023