Fach- und Dienstaufsicht; Staatsanwaltschaften
Kurzbeschreibung
Im Rahmen der ihr obliegenden Fach- und Dienstaufsicht überprüft die Generalstaatsanwaltschaft im Interesse einer einheitlichen und gleichmäßigen Rechtsanwendung sowohl Rechtmäßigkeit als auch Zweckmäßigkeit des Handelns aller Bediensteten der Staatsanwaltschaften ihres Bezirks.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 16.08.2024
Stand: 16.08.2024