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Fach- und Dienstaufsicht; Staatsanwaltschaften

Kurzbeschreibung

Im Rahmen der ihr obliegenden Fach- und Dienstaufsicht überprüft die Generalstaatsanwaltschaft im Interesse einer einheitlichen und gleichmäßigen Rechtsanwendung sowohl Rechtmäßigkeit als auch Zweckmäßigkeit des Handelns aller Bediensteten der Staatsanwaltschaften ihres Bezirks.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 16.08.2024