Erbausschlagung; Abgabe der Erklärung
Kurzbeschreibung
Die Ausschlagung einer Erbschaft erfolgt durch Erklärung gegenüber dem Amtsgericht-Nachlassgericht.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 05.03.2025
Stand: 05.03.2025