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Energieausweis für Neubauten und Gebäudebestand; Informationen

Die Kreisverwaltungsbehörden beantworten grundsätzliche Fragen der energetischen Sanierung und zu ausgebildeten Energieberatern vor Ort.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 18.08.2023