Emissionserklärung und jährliche Berichte über Emissionen; Übermittlung
Kurzbeschreibung
Die Betreiber einiger genehmigungsbedürftiger Anlagen sind dazu verpflichtet, eine Erklärung über die von diesen Anlagen ausgehenden (Luft-)Emissionen oder jährliche Berichte über Emissionen und Abfälle abzugeben.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 25.11.2024
Stand: 25.11.2024