Inhalt

Emissionserklärung und jährliche Berichte über Emissionen; Übermittlung

Kurzbeschreibung

Die Betreiber einiger genehmigungsbedürftiger Anlagen sind dazu verpflichtet, eine Erklärung über die von diesen Anlagen ausgehenden (Luft-)Emissionen oder jährliche Berichte über Emissionen und Abfälle abzugeben.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)
Stand: 25.11.2024