Inhalt

Eichwesen; Anzeige der Verwendung neuer oder erneuerter Messgeräte

Kurzbeschreibung

Die Anzeigepflicht neuer Messgeräte nach § 32 MessEG ist seit dem 01.01.2025 aufgehoben.

Beschreibung

Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz hebt die Anzeigepflicht nach § 32 Mess- und Eichgesetz (MessEG) auf. Seit dem 1.1.2025 müssen Verwender neue Messgeräte nicht mehr anzeigen. Die Eichpflicht von Messgeräten wird davon nicht berührt.

Verwandte Themen

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht (siehe BayernPortal)
Stand: 06.11.2025