Ehesachen; Beantragung der Scheidung
Kurzbeschreibung
Für Anträge auf Scheidung oder Aufhebung einer Ehe oder auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe (Ehesachen) ist das Amtsgericht – Familiengericht – zuständig.
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Stand: 20.08.2024