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Dienstleistende Europäische Rechtsanwälte; Informationen zur vorübergehenden Berufsausübung

Kurzbeschreibung

Ein europäischer Rechtsanwalt darf unter der Berufsbezeichnung seines Herkunftsstaates in Deutschland vorübergehend und gelegentlich anwaltlich tätig werden.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 11.07.2024