Dienstleistende Europäische Rechtsanwälte; Informationen zur vorübergehenden Berufsausübung
Kurzbeschreibung
Ein europäischer Rechtsanwalt darf unter der Berufsbezeichnung seines Herkunftsstaates in Deutschland vorübergehend und gelegentlich anwaltlich tätig werden.
Redaktionell verantwortlich
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 11.07.2024
Stand: 11.07.2024