Destillationsverpflichtung; Überwachung und Durchsetzung
Kurzbeschreibung
Die Destillationsverpflichtung für bestimmte Übermengen an Wein wird überwacht und durchgesetzt.
Redaktionell verantwortlich
Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau (siehe BayernPortal)
Stand: 25.09.2024
Stand: 25.09.2024