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Berufliche Schule; Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal

Kurzbeschreibung

Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).

Beschreibung

Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.

Voraussetzungen

Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.

Fristen

Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Formulare

Rechtsgrundlagen

Art. 18 Bayerisches Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG)
Lehrpersonalzuschüsse für berufliche Schulen

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Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 11.05.2023