Inhalt

Berg-, Höhlen- und Wasserrettung; Beantragung einer Kostenerstattung für Investitionen

Kurzbeschreibung

Der Freistaat erstattet den Durchführenden der Berg- und Höhlenrettung sowie der Wasserrettung die notwendigen Kosten der Anschaffung von Investitionsgütern zum Einsatz im Rettungsdienst.

Beschreibung

Der Staat erstattet den Durchführenden der Berg- und Höhlenrettung sowie der Wasserrettung die notwendigen Anschaffungskosten von kommunikations- und informationstechnischer Ausstattung der Bergrettungswachen und Wasserrettungsstationen, Einsatzfahrzeugen und Rettungsbooten samt Ausstattung, Sondergeräten, Fernmeldegeräten, spezieller Einsatzleitsoftware und Geodaten für den Einsatz im Rettungsdienst.

Voraussetzungen

  • Auf die Kostenerstattung besteht gemäß Art. 33 Abs. 1 BayRDG ein gesetzlicher Anspruch. Allerdings kann sie nur für Investitionsgüter gewährt werden, welche im Rettungsdienst eingesetzt werden und eine gewöhnliche Nutzungsdauer von mindestens drei Jahren aufweisen.
  • Der Umfang der notwendigen Anschaffungen wird durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration als Oberste Rettungsdienstbehörde im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen und für Heimat in jährlichen Beschaffungsplänen festgestellt.

Verfahrensablauf

Die Wasserrettungsorganisationen bzw. die Bergwacht Bayern reichen einen Entwurf ihres Beschaffungsplanes beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ein. Dieser wird dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat zur Erteilung des Einvernehmens vorgelegt. Anschließend ergeht eine Zusicherung über die Kostenerstattung.

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

vier Wochen

Erforderliche Unterlagen

Beschaffungsplan
Aufstellung aus welcher Art, Anzahl und Preis der zu beschaffenden Investitionsgüter ersichtlich sind

Formulare

Formloser Antrag (mit Unterschrift)
Dieser Assistent unterstützt Sie bei der Erstellung eines formlosen Schreibens, wenn die zuständige Stelle kein Antragsformular zur Verfügung stellt.

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)
Stand: 17.07.2023