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Beratungshilfe; Beantragung

Kurzbeschreibung

Sie können Beratungshilfe beantragen, wenn Sie nicht das erforderliche Geld für rechtliche Hilfe in außergerichtlichen Verfahren oder einem obligatorischen Güteverfahren haben.

Redaktionell verantwortlich

Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 19.02.2025