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Bayernbund; Beantragung eines Zuschusses

Kurzbeschreibung

Der Freistaat Bayern fördert durch die Bayerische Staatskanzlei den Bayernbund im Rahmen der institutionellen Förderung.

Beschreibung

Der Bayernbund ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht eigenwirtschaftliche, sondern vielmehr ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke und zwar insbesondere durch

  • die Pflege der heimischen Sprache, Literatur und Geschichte sowie der Volkskultur und des Brauchtums in Altbayern, Franken und Schwaben;
  • die Erhaltung und Förderung des in vierzehnhundertjähriger Tradition gewachsenen Staatsbewusstseins im bayerischen Volk und der darauf beruhenden politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Bedeutung Bayerns zur Wahrung seiner Eigenständigkeit und einer durch den Föderalismus garantierten Freiheit und Befriedung im deutschen Raum;
  • die Förderung der Einigung Europas auf regional-föderativer Grundlage.

Voraussetzungen

Die Leistung wird dem Bayernbund e.V. auf Antrag und nach Vorlage eines förderfähigen Wirtschafts- und Stellenplans sowie einer ausführlichen Antragsbegründung gewährt.

Verfahrensablauf

Der Antrag ist vom Zuwendungsempfänger schriftlich oder elektronisch in Textform bei der Bayerischen Staatskanzlei zu stellen oder über das bereitgestellte Online-Verfahren.

Die Bayerische Staatskanzlei entscheidet auch über den Antrag und erlässt den Zuwendungsbescheid.

Fristen

Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn des Förderzeitraums bei der Bayerischen Staatskanzlei eingegangen sein.

Bearbeitungsdauer

ca. 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Haushalts- und Wirtschaftsplan
    Bei Erstanträgen ist ggf. zusätzlich eine Überleitungsrechnung erforderlich.
  • Stellenplan
  • Beschreibung der Organisation
    Bei erstmaliger Stellung komplette Organisationsbeschreibung, danach genügen nur zwischenzeitliche Änderungen.
  • Erklärung über den Vorsteuerabzug nach § 15 UStG

Online Verfahren

Projektförderung online beantragen
Sie können eine Projektförderung der Bayerischen Staatskanzlei online beantragen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Redaktionell verantwortlich

Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)
Stand: 15.12.2023