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Bayerischer Landtag; Einreichung einer Petition

Kurzbeschreibung

Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.

Redaktionell verantwortlich

Landtagsamt (siehe BayernPortal)
Stand: 13.03.2024

Verfahrensablauf

Reichen Sie Ihre Petition direkt und unkompliziert mit Ihren Anlagen online ein (den Link zur Online-Petition finden Sie unter "Online-Verfahren") und vermeiden Sie dadurch Postlaufzeiten.

Sie können Ihre Petition auch schriftlich per Post oder per Fax einreichen (das Formular finden Sie unter "Formulare"). Beachten Sie dabei unbedingt, dass Sie die Petition unterschreiben und Ihren vollständigen Namen und Adresse angeben. Anonyme oder nicht unterschriebene Petitionen können nicht bearbeitet werden bzw. führen zu Verzögerung in der weiteren Bearbeitung.

Ihre Petition wird in einem Fachausschuss oder im Petitionsausschuss behandelt werden.

Damit sich die Abgeordneten des zuständigen Ausschusses ein umfassendes Bild von Ihrem Anliegen machen können, ist es hilfreich, wenn Sie Ihrer Petition die wesentlichen Unterlagen (z.B. Schriftverkehr mit der Behörde) in Kopie beifügen. Bei einer Online-Petition haben Sie die Möglichkeit Ihre Anlagen direkt an uns mitzusenden. Erst wenn alle Unterlagen vorliegen, kann Ihre Petition bearbeitet werden!

Erforderliche Unterlagen

ggf. Schriftverkehr mit der Behörde