Bayerischer Landtag; Einreichung einer Petition
Kurzbeschreibung
Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.
Redaktionell verantwortlich
Landtagsamt (siehe BayernPortal)
Stand: 10.07.2024
Stand: 10.07.2024