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Bayerischer Landtag; Einreichung einer Petition

Kurzbeschreibung

Alle Bewohner Bayerns haben das Recht, sich schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Behörden oder an den Landtag zu wenden.

Redaktionell verantwortlich

Landtagsamt (siehe BayernPortal)
Stand: 10.07.2024