Ballonunternehmen; Anzeige der gewerblichen Tätigkeit
Kurzbeschreibung
Anbieter von gewerblichen Ballonfahrten müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Betreiber, die gewerbliche Ballonfahrten, d. h. Ballonfahrten gegen Entgelt oder sonstige geldwerte Gegenleistungen anbieten, müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit durch Abgabe einer Erklärung (Declaration) gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen.
Durch Abgabe der Erklärung bestätigen die Betreiber, dass sie
- über die Kapazität und die Mittel zur Wahrnehmung der mit dem Betrieb des Ballons verbundenen Verantwortlichkeiten verfügen und
- die gesetzlichen Anforderungen des Teilabschnitts BAS und Teilabschnitts ADD des Anhangs II der Verordnung (EU) Nr. 2018/395 erfüllen.
Hinweise
Fristen
Formulare
Kosten
Es entstehen keine Kosten für die Entgegennahme der Erklärung. Es entstehen jedoch Folgekosten durch Aufsichtstätigkeiten der Behörde.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 16.06.2023