Auslieferungsverfahren; Verfahrensführung und Beantragung von Entscheidungen
Kurzbeschreibung
International gesuchte Verdächtige und Verurteilte können an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt das Verfahren und beantragt die notwendigen Entscheidungen des Oberlandesgerichts.
Beschreibung
Auf Antrag anderer Staaten können international gesuchte Verdächtige und Verurteilte, die in Deutschland festgenommen werden, an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt in diesen Fällen nach erfolgter Festnahme das Verfahren und beantragt die notwendigen Haftentscheidungen beim Oberlandesgericht, welches grundsätzlich über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet.
Rechtsgrundlagen
Redaktionell verantwortlich
Stand: 18.07.2024