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Auslieferungsverfahren; Verfahrensführung und Beantragung von Entscheidungen

Kurzbeschreibung

International gesuchte Verdächtige und Verurteilte können an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt das Verfahren und beantragt die notwendigen Entscheidungen des Oberlandesgerichts.

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Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 15.04.2025